Alles auf einen Blick
In diesem Bereich finden Sie eine kompakte Übersicht über die aktuellen Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Ortsgemeinde Niederhofen – klar und verständlich zusammengestellt.
Grund & Gewerbesteuer
Die Steuersätze der Ortsgemeinde Niederhofen gelten wie nachstehend aufgeführt.
Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) | 345 v.H. |
Grundsteuer B (Grundstücke) | 465 v.H. |
Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Hundesteuer
Hunde, die in der Gemeinde Niederhofen gehalten werden, unterliegen folgender Besteuerung:
für den ersten Hund | 36,- € (jährl.) |
für den zweiten Hund | 55,- € (jährl.) |
für jeden weiteren Hund | 75,- € (jährl.) |
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, gilt ein erhöhter Steuersatz (Faktor 10):
für den ersten gefährlichen Hund | 360,- € (jährl.) |
für den zweiten gefährlichen Hund | 550,- € (jährl.) |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 750,- € (jährl.) |
