Alles auf einen Blick

In diesem Bereich finden Sie eine kompakte Übersicht über die aktuellen Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Ortsgemeinde Niederhofen – klar und verständlich zusammengestellt.

Grund & Gewerbesteuer

Die Steuersätze der Ortsgemeinde Niederhofen gelten wie nachstehend aufgeführt.

Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe)345 v.H.
Grundsteuer B (Grundstücke)465 v.H.
Gewerbesteuer400 v.H.

Hundesteuer

Hunde, die in der Gemeinde Niederhofen gehalten werden, unterliegen folgender Besteuerung:

für den ersten Hund36,- € (jährl.)
für den zweiten Hund55,- € (jährl.)
für jeden weiteren Hund75,- € (jährl.)

Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, gilt ein erhöhter Steuersatz (Faktor 10):

für den ersten gefährlichen Hund360,- € (jährl.)
für den zweiten gefährlichen Hund550,- € (jährl.)
für jeden weiteren gefährlichen Hund750,- € (jährl.)